AplusB Inkubatorennetzwerk

AplusB FAQs

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Was ist AplusB?

AplusB ist eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Mit der Abwicklung des Programms ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut.
Für die Durchführung des Programms wurden österreichweit neun AplusB-Zentren eingerichtet, die GründerInnen aus dem akademischen Bereich qualifiziert beraten und betreuen.

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Was ist ein Inkubator?

Der Begriff "Inkubator" wird in übertragener Bedeutung als Starthilfe für Jungunternehmen verwendet. Unter einem Inkubator ist ein Existenzgründer- und Technologiezentrum zu verstehen - meist eine öffentlich durch die entsprechenden Länder, Kommunen bzw. Städte (zunehmend auch mit privatwirtschaftlicher Beteiligung) getragene Institution zur Unterstützung innovativer und oft technologieorientierter Neugründungen und Jungunternehmen. International ist die Bezeichnung "Business Incubator" gebräuchlich.

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Welches AplusB Zentrum sollte ich ansprechen?

Bitte sprechen Sie jenes Zentrum an, welches sich im Bundesland Ihres zukünftigen Unternehmenssitzes befindet.

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Was bedeutet die Namensgebung AplusB und was steckt dahinter?

AplusB bedeutet Academia plus Business. Das Academia Business Spin-off Programm (AplusB) ist eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), mit dessen Abwicklung hinsichtlich Beratung, Auswahlverfahren, Einrichtung und Kontrolle die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG) betraut ist.

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Welche Leistungen bieten die AplusB-Zentren?

  • Betriebswirtschaftliche und fachliche Beratung, Coaching durch die Projektbetreuer in den Zentren und externen FachexpertInnen (IPR, Vertrieb, etc.)
  • Aus- und Weiterbildung in unternehmensrelevanten Fachgebieten
  • Bereitstellung von Infrastruktur (Labors, Büros, Besprechungsräume, etc.)
  • Finanzielle Unterstützung (in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen)
  • Unterstützung bei Förderanträgen (z.B. beim Austria Wirtschaftsservice aws)
  • Einbindung in ein Netzwerk von Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Finanzen
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Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme in ein AplusB-Zentrum notwendig?

Voraussetzungen sind:

  • hoher (technischer) Innovationsgrad
  • Neugründungsvorhaben
  • die Gründung muss im jeweiligem Bundesland des AplusB-Zentrums erfolgen
  • mindestens 1 designierter Gründer muss Akademiker sein
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Wie lange werden AplusB-Projekte unterstützt?

Je nach Zentrum und abhängig vom Projekt kann mit einer Unterstützung zwischen 12 und max. 24 Monate gerechnet werden.

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Was kosten die Leistungen von AplusB?

Die Leistungen von AplusB werden nicht verrechnet, sondern sind Teil des Förderprogramms.

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Wieviele Personen werden gefördert?

Zentrumsabhängig können je Projekt max. 2 Personen gefördert werden.

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In welchen Branchenschwerpunkten/Themenschwerpunkten kann meine Gründungsidee liegen?

Beispiele sind Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik, Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien, Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik, Elektrotechnik, Elektronik, Mikro- und Nanotechnologie, Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin, Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik, Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften, Energie, Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien, Luftfahrt, Raumfahrt, Weltraumtechnik, Sicherheitsforschung, Bauwirtschaft, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften, Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik).

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Wie nehme ich zu AplusB Kontakt auf?

Nachdem Sie sich für Ihr entsprechendes AplusB-Zentrum entschieden haben, können Sie unter Öffnet internen Link im aktuellen FensterInkubatoren die Kontaktdaten abfragen und am besten per E-Mail mit dem jeweiligen Zentrum in Kontakt treten.

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Welche Kriterien schließen eine Aufnahme in ein AplusB Zentrum aus?

  • Die Antragsteller werden oder wurden schon durch ein anderes AplusB-Zentrum in Österreich betreut.
  • keiner der Gründer hat eine akademische Ausbildung oder einen Bezug dazu
  • Es besteht keine Gründungsabsicht, Motiviation und echte Einsatzbereitschaft.
  • Die Geschäftsidee ist nicht umsetzbar und/oder es fehlt ihr an Innovationsgehalt und Marktpotential.
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Muss von der Förderung etwas zurückgezahlt werden?

Der Förderungsnehmer hat einen Aufwandsersatz für die vom Förderungsgeber in Anspruch genommenen Leistungen in Höhe von 5% des Gegenwerts aller in Anspruch genommenen Förderungen zu entrichten. Dieser Kostenersatz wird zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Zentrum dem vom Förderungsnehmer gegründeten Unternehmen bzw. bei vorzeitigem Abbruch des Gründungsvorhabens dem Förderungsnehmer in Rechnung gestellt.
Weiters ist das zinsenlose Darlehen nach entsprechender Festigung des Unternehmens am Markt zurück zu zahlen.

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Mein Unternehmen scheitert, muss ich die Förderung zurück zahlen?

Das hängt von den Umständen ab. Ist das Scheitern selbstverschuldet oder werden die Vergabekriterien nicht eingehalten, kann es zu einer Rückführung der Förderung kommen. Bisher hat es keinen Anlass dazu gegeben.

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Welche Verpflichtungen entstehen für den Unternehmensgründer?

Der Förderungsnehmer verpflichtet sich, das Gründungsvorhaben aktiv und mit bestem Wissen und Gewissen zu betreiben, über den gesamten Förderungszeitraum regelmäßig Bericht über den Fortschritt des Gründungsvorhabens und insbesondere über die Erreichung der vereinbarten Milestones zu geben.
Die bereitgestellten Weiterbildungs-, Beratungs- und Coachingleistungen müssen aktiv und nach Maßgabe des individuellen Status in Anspruch genommen werden.
Das Unternehmen muss im jeweiligen Bundesland des AplusB-Zentrums, von welchem er gefördert wird, gegründet und betrieben werden.
Weiters verpflichtet sich der Förderungsnehmer, das Gründungsmonitoring im Rahmen des AplusB-Programms zu unterstützen und die Fragen des AplusB-Programmmanagement zu beantworten.

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Werden die AplusB Zentren an den Unternehmen beteiligt?

Nein, die AplusB Zentren dürfen sich nicht an den Jungunternehmen beteiligen.

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Habe ich die Wahl für welches A+B Zentrum ich mich entscheide?

Ja und nein. Je nachdem für welches Bundesland Sie sich für Ihren zukünftigen Unternehmenssitz entscheiden, ist auch das dort befindliche AplusB Zentrum zu kontaktieren.

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Darf ich neben dem Unternehmensaufbau und der Förderung durch das AplusB Zentrum arbeiten?

Sie dürfen einer Halbtagsbeschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden nachgehen.

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Worin liegt der Mehrwert eines A+B Zentrums?

Das Inkubatorennetzwerk fungiert für die AplusB Start-Up Unternehmen als Interessensvertretung und unterstützt diese gezielt in den Bereichen Wachstum, Finanzierung und Internationalisierung. UnternehmensgründerInnen profitieren von einem umfangreichen, längerfristig angelegten und „ganzheitlichen“ Programm. Das Angebot reicht  von einem intensiven Beratungs- und Coachingangebot über die Bereitstellung der Infrastruktur bis hin zu monetären Förderungen.