

Aufbau und Betrieb der AplusB-Zentren werden periodisch geprüft und bewertet. Dazu verwendet die FFG zwei Instrumente: Berichtswesen und Evaluierung.
Berichtswesen
Das Berichtswesen soll die Informationserfordernisse der FFG und der jeweils fördernden Landesstellen sowohl hinsichtlich des Gebarens als auch hinsichtlich der inhaltlichen Arbeit der Zentren abdecken. Die AplusB-Zentren liefern der FFG Halbjahres- und Jahresberichte, welche die Basis für die Auszahlung der jeweils nächsten Förderungsrate darstellen. Struktur und Inhalt dieser Berichte sind in den "Vorschriften für das Berichtswesen" definiert.
Evaluierung
Die Evaluierungen der AplusB-Zentren sind in ihren Grundzügen bereits in den Programmrichtlinien festgeschrieben.
Es erfolgt eine Evaluierung im dritten Jahr mit vorwiegend Empfehlungscharakter und eine Evaluierung im fünften Jahr, die gleichzeitig die Planungen der Zentren für die verbleibenden fünf Jahre bewertet.
Die Evaluierungskriterien und Indikatoren sind in einem eigenen Dokument "Konzept zur Evaluierung der AplusB-Zentren" zusammengestellt (siehe
Downloads).